Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wintercup

Holland Duinrell

Das Seniorenwochenende ist für alle ab 18 Jahren geöffnet. Sollten Minderjährige in einer Fußballmannschaft spielen, ist das kein Problem. Die anmeldende Person sollte dies den Organisatoren mitteilen, damit sie ein Armband in einer anderen Farbe erhalten, um dem Alkoholkonsum Rechnung zu tragen.


Die Teilnahme am Turnier erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.


Hausordnung/Bestimmungen Ferienpark Duinrell und P und M Fußballveranstaltungen Holland


Unser Ziel ist es, Ihnen einen fantastischen Aufenthalt in Duinrell zu ermöglichen. Um Ihren Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir einige Regeln und Richtlinien aufgestellt. Mit der Anmeldung zum Fußballwochenende und dem Betreten des Duinrell-Geländes erklären Sie sich mit diesen Regeln einverstanden.


Feuer oder Unfall:


Im Falle eines Brandes/Unfalls müssen sofort die Feuerwehr/der Rettungsdienst (Tel. Nr. 112) und anschließend die Geschäftsleitung von Duinrell (070) 5155 333 benachrichtigt werden.


Zugangsberechtigung:


Als Gast sind Sie verpflichtet, sich auf Anfrage auszuweisen. Wenn Sie keinen Ausweis vorlegen können, behält sich Duinrell das Recht vor, Ihnen die Unterbringung zu verweigern. Dies kann durch Armbänder geschehen, die von P&M Soccer Events zur Verfügung gestellt werden. Autokarte: Mit einer Autokarte können Sie während Ihres Aufenthalts mit Ihrem Fahrzeug den Park betreten. Ihre Autokarte mit dem Kennzeichen muss während Ihres Aufenthalts in Duinrell gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein.


Bevollmächtigte Person:


Duinrell behält sich das Recht vor, Personen, Tieren, Fahrzeugen und Campingausrüstungen den Zutritt zu Duinrell bzw. den Aufenthalt dort zu verweigern. Den Anweisungen und Entscheidungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.


Allgemeine Erholungsbedingungen:


Während eines Aufenthalts in Duinrell gelten zusätzlich die Erholungsbedingungen (basierend auf den Recron-Bedingungen für Touristenattraktionen und Ferienunterkünfte). Diese liegen an der Rezeption von Duinrell zur Einsichtnahme aus und werden auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.


Verletzung:


Schäden an Gebäuden, Vegetation und anderem Eigentum von Duinrell sowie Schäden, die durch Bodenverunreinigungen, Behälter oder Verunreinigungen jeglicher Art entstehen, werden in Rechnung gestellt.


Haftung:


Duinrell haftet nicht für Schäden, Diebstahl, Verlust, Feuer, Verletzungen oder Unfälle jeglicher Art. Schließfächer für Wertgegenstände können an der Duinrell-Rezeption gemietet werden. Toiletten: Bitte halten Sie die Toiletten sauber. Benutzen Sie bitte die bereitgestellten Abfalleimer und Hygieneboxen. Chemietoiletten können an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden. Leitungswasser ist Trinkwasser. Abflüsse sind nur für Spülwasser vorgesehen. Abfall: Abfall/Müll muss in Plastiktüten in die dafür vorgesehenen Behälter (Müllsäcke sind an der Duinrell-Rezeption erhältlich) und Glas nur in die dafür vorgesehenen Glascontainer entsorgt werden.


Aufsicht und Verhalten Raucherpolitik:


In den Duingalows, Duinhosten und den öffentlichen Bereichen von Duinrell ist das Rauchen verboten.


Alkohol und weiche und harte Drogen:


Der Konsum von weichen und harten Drogen sowie übermäßiger Alkoholkonsum sind strengstens verboten (ebenso wie Trunkenheit in der Öffentlichkeit). Duinrell behält sich das Recht vor, Gäste im betrunkenen Zustand des Geländes zu verweisen.


Verbot:


Verboten ist das Ausheben von Löchern und Gräben, das Versickern von Abwässern, das Befahren der Gewässer mit eigenen Booten, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Beschädigen von Bäumen, Pflanzen und Sträuchern sowie das Rauchen im Wald.


Aggression:


Jegliche Form aggressiven Verhaltens gegenüber Gästen und/oder Mitarbeitern von Duinrell wird nicht toleriert. Bei Auftreten eines solchen Verhaltens benachrichtigt Duinrell die Polizei und ist berechtigt, den Betroffenen den Zutritt und Aufenthalt in Duinrell zu verweigern.


Geräuschnorm:


Das Stören anderer Besucher durch Lärm, Ballspiele usw. ist nicht gestattet. Tonanlagen dürfen außerhalb der eigenen Unterkunft nicht hörbar sein. Im Falle einer Belästigung durch Lärm oder gewalttätiges Verhalten behält sich Duinrell das Recht vor, den Zugang zum Gelände und/oder den Aufenthalt dort sofort zu verweigern. Nachts: In den Nachtstunden von 23:00 bis 7:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und motorisierte Fahrzeuge sind verboten. Das Verlassen von Duinrell mit motorisierten Fahrzeugen vor 7:00 Uhr ist daher nicht möglich. Verstöße gegen diese Richtlinie haben Konsequenzen. Wenn Sie nach 23:00 Uhr in Duinrell ankommen, können Sie Ihr Auto zwischen 23:00 und 7:00 Uhr auf dem Parkplatz P1 parken.


Höchstgeschwindigkeit:


Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Hupen und unnötiges Fahren mit Autos und Motorrädern ist verboten. Roller mit gelbem Kennzeichen sind in Duinrell nicht erlaubt. Ein blaues Kennzeichen ist jedoch erlaubt. Das Fahren mit jeglichen Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern, und das Fahren mit Go-Karts ist im Freizeitpark sowie im Wald- und Dünengebiet verboten.


Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Sollten Sie mit Ihrem Aufenthalt bei Duinrell nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte vor Ort mit. So haben wir die Möglichkeit, Ihre Beschwerde zu klären.


Bei Verstößen gegen die oben genannte Hausordnung ist Duinrell berechtigt, den Betroffenen den Zutritt bzw. Aufenthalt in Duinrell unverzüglich zu verweigern. Bei Duinrell besteht keine Rückerstattungspflicht.


Stornierung der Teilnahme/des Aufenthalts:


- Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung.

Bitte beachten Sie: Wenn ein Spieler/Nichtspieler seine Teilnahme storniert, empfehlen wir ihm, sich nach Möglichkeit an seine Reiseversicherung zu wenden, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten.


Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zu zwei Wochen im Voraus möglich. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist aus organisatorischen Gründen keine Rückerstattung mehr möglich. Bezahlte Anmeldegebühren sind daher nach zwei Wochen nicht mehr erstattungsfähig!


Aufgrund von Anschaffungen und entstandenen Kosten ist eine Rückerstattung der gesamten Teilnahmekosten nach Bezahlung des Aufenthalts nicht mehr möglich.

Zusätzliche Informationen von P and M Soccer Events Holland


Alle Mannschaftsführer müssen für die Dauer der Reise für eine ausreichende Versicherung ihrer Mannschaft sorgen. Sie sind verpflichtet, ihre Mannschaften auf mögliche Gefahren der von ihnen ausgeübten Sportart aufmerksam zu machen. Sie sind verpflichtet, jederzeit für das Wohlergehen und das ordnungsgemäße Verhalten ihrer Spieler und Begleitpersonen zu sorgen.


 

  • P&M Soccer Events Holland kann weder für Diebstahl und/oder Sachschäden noch für Alkoholkonsum oder Alkoholmissbrauch haftbar gemacht werden.


  • Die Anmeldung gilt erst dann als endgültig, wenn die Anmeldegebühr und die Unterkunft vollständig bezahlt sind.

 

  • Jede Mannschaft ist verpflichtet, während ihrer Spiele einen eigenen Linienrichter bereitzustellen.


  • Jede Mannschaft muss während der geplanten Spiele ausreichend Spieler (11 Personen) zur Verfügung stellen.


  • Personen, die sich ohne gültiges Turnier- oder Partybändchen auf dem Turniergelände aufhalten, können des Geländes verwiesen werden.


  • Der Konsum, Besitz, die Lieferung und/oder der Handel mit weichen und harten Drogen ist auf dem gesamten Sportgelände der Vereine, in denen die Spiele stattfinden, sowie im Ferienpark Duinrell strengstens verboten. Bei Verstößen im Zusammenhang mit weichen oder harten Drogen verweisen die Organisatoren den Teilnehmer vom Gelände und untersagen ihm die weitere Teilnahme am Turnier und im Ferienpark. Bei harten Drogen wird zudem die Polizei eingeschaltet.


  • Wer während des Turniers im Ferienpark Duinrell oder auf den Sportanlagen Sachschäden verursacht, wird vom Ferienpark Duinrell oder dem Verein haftbar gemacht. Bleibt die Identität dieser Personen unbekannt, haftet der eingetragene Verein und/oder der Mannschaftskapitän für den entstandenen Schaden. Bei Vorsatz verständigt der Veranstalter die Polizei. Der Veranstalter kann einer Person oder Mannschaft auch den Zutritt zum Turnier oder zur Anlage verweigern. Entstandene Schäden sind umgehend zu ersetzen.


Unvorhergesehene Umstände:


Die Veranstalter haften nicht für Schäden oder Verletzungen, die während des Turniers entstehen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Wir empfehlen jedem Teilnehmer, vor der Teilnahme am Turnier eine ausreichende Kranken-, Reiserücktritts- und/oder Reiseversicherung abzuschließen. Bei extremen Wetterbedingungen können die Kunstrasenplätze für Fußballwettbewerbe ungeeignet sein. Die Veranstalter übernehmen hierfür keine Haftung und es handelt sich um höhere Gewalt.


P&M Soccer Events Holland haftet nicht für unvorhergesehene Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie z. B. Krieg, zivile Unruhen, Terroranschläge, Aufstände, Arbeitskampfmaßnahmen, Naturkatastrophen, globale Virus-/Krankheitsausbrüche, Wetterbedingungen oder Feuer oder die Absage der Veranstaltung durch die (lokale) Regierung. In solchen Fällen sind Rückerstattungen leider nicht mehr möglich.



Allgemein

Verordnung

Datenschutz (DSGVO)

Viele Organisationen nutzen und tauschen personenbezogene Daten aus. Dazu gehört auch P&M Soccer Events Holland, der Veranstalter des Winter Cup Holland. Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten in den Niederlanden sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt.


Da die neue DSGVO Organisationen dazu verpflichtet, ihren Umgang mit personenbezogenen Daten transparent, verständlich und klar zu beschreiben, möchte P&M Soccer Events Holland dies ebenfalls tun. P&M Soccer Events Holland erklärt hiermit, dass dies nach bestem Wissen geschieht und alle erhobenen, verwalteten und verarbeiteten Daten ausschließlich für direkte Kundenaufträge verwendet werden.


P&M Soccer Events gibt diese Daten, mit Ausnahme von Foto- und Filmmaterial, niemals an Dritte weiter, es sei denn, der Kunde weist uns dazu an oder es liegt ein Geschäftsstreit im Zusammenhang mit Inkasso, Gerichtsverfahren oder ähnlichen Angelegenheiten vor. Für das Bildmaterial besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit CataPromotions mit Sitz in Monnickendam. CataPromotions stellt das Bildmaterial ausschließlich P&M Soccer Events Holland und nicht Dritten zur Verfügung.


Da P&M Soccer Events Holland personenbezogene Daten von Kunden (in Form von Fotos und Videos) auf der Website und in den sozialen Medienkanälen zur Bewerbung des Winter Cup Holland und als Kundenbewertungen verwenden möchte, bitten wir alle unsere Kunden um eine Einverständniserklärung.